Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Beschluss eines Gerichts, durch den eine Strafe, meistens eine Geldstrafe, gegen einen Beschuldigten festgesetzt wird, ohne dass es zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommt. Der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn diese der Meinung ist, dass der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und der Beschuldigte voraussichtlich verurteilt werden wird. Ein Strafbefehl kann für viele Delikte erlassen werden, beispielsweise für Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsdelikte.
Der Vorteil eines Strafbefehls liegt in der schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Verfahrens. Der Beschuldigte spart sich den Gang vor Gericht und die Kosten einer Hauptverhandlung. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass ein Strafbefehl einer Verurteilung gleichkommt und im Bundeszentralregister eingetragen wird, wenn die verhängte Strafe bestimmte Grenzen überschreitet.
Die Geldstrafe im Strafbefehl
Die Geldstrafe ist die häufigste Strafe, die in einem Strafbefehl verhängt wird. Sie wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Dabei wird in der Regel das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt, um die Höhe eines Tagessatzes zu ermitteln. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1500 Euro beträgt ein Tagessatz 50 Euro. Werden beispielsweise 30 Tagessätze verhängt, beträgt die Geldstrafe insgesamt 1500 Euro.
Im Strafbefehl ist neben der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines Tagessatzes auch eine Frist zur Zahlung der Geldstrafe angegeben. Diese Frist beträgt in der Regel mehrere Wochen oder Monate.
Wie bezahle ich die Geldstrafe?
Die Zahlung der Geldstrafe erfolgt in der Regel per Überweisung auf das im Strafbefehl angegebene Konto der zuständigen Justizkasse. Im Verwendungszweck muss das Aktenzeichen des Strafbefehls angegeben werden, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Es ist wichtig, die Zahlungsfrist einzuhalten, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
In einigen Fällen ist auch eine Barzahlung bei der zuständigen Gerichtskasse möglich. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit der Gerichtskasse abgeklärt werden. Eine Quittung über die erfolgte Zahlung sollte unbedingt aufbewahrt werden.
Ratenzahlung der Geldstrafe
Wenn es dem Verurteilten aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist, die Geldstrafe innerhalb der Zahlungsfrist in voller Höhe zu bezahlen, kann er einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Dieser Antrag ist schriftlich an die zuständige Vollstreckungsbehörde (meist die Staatsanwaltschaft) zu richten. Im Antrag sind die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit darzulegen und Belege beizufügen (z.B. Gehaltsnachweise, Kontoauszüge).
Die Vollstreckungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet, ob eine Ratenzahlung gewährt wird. Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Höhe der monatlichen Raten und die Dauer der Ratenzahlung festgelegt. Es ist wichtig, die Raten pünktlich zu bezahlen, da ansonsten die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen werden kann und die gesamte Geldstrafe sofort fällig wird.
Ein Beispiel: Herr Müller erhält einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 1000 Euro. Da er arbeitslos ist und nur geringe Einkünfte hat, stellt er einen Antrag auf Ratenzahlung. Die Staatsanwaltschaft genehmigt ihm eine Ratenzahlung von 50 Euro pro Monat.
Konsequenzen bei Nichtzahlung der Geldstrafe
Wird die Geldstrafe nicht innerhalb der Zahlungsfrist oder den vereinbarten Raten bezahlt, drohen verschiedene Konsequenzen. Zunächst wird die Vollstreckungsbehörde versuchen, die Geldstrafe durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beizutreiben. Dies kann beispielsweise durch Pfändung von Lohn, Gehalt oder anderen Vermögenswerten erfolgen. Auch eine Kontopfändung ist möglich.
Wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, kann die Vollstreckungsbehörde die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Dies bedeutet, dass der Verurteilte für jeden nicht bezahlten Tagessatz einen Tag ins Gefängnis muss. Die Ersatzfreiheitsstrafe soll den Verurteilten zur Zahlung der Geldstrafe bewegen, ist aber auch eine Strafe für die Nichtzahlung.
Es ist daher dringend zu empfehlen, sich bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung zu setzen und einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen oder andere Möglichkeiten der Stundung zu prüfen. Eine offene Kommunikation kann helfen, negative Konsequenzen zu vermeiden.